Die Wärmewende in Deutschland braucht Tempo – nicht nur technisch, sondern auch rechtlich. Genau hier setzt das Geothermie Beschleunigungsgesetz an: Es soll Planungs- und Genehmigungsverfahren für Geothermieanlagen, Großwärmepumpen, Wärmespeicher und die dazugehörigen Wärmeleitungen straffen, Verfahrenserleichterungen schaffen und so die Beschleunigung des Ausbaus der klimaneutralen Wärmeversorgung voranbringen. Die Kernidee ist, weniger Reibungsverluste in Behörden- und Rechtswegen, mehr Planungssicherheit für Kommunen, Stadtwerke, Industrie und Geothermieunternehmen, bei weiterhin verbindlichen Umweltschutz und Trinkwasserschutz.

 

Das Gesetzespaket ist seit 2025 politisch und gesetzgeberisch auf die Zielgerade gebracht worden: Die Bundesregierung hat den Entwurf im Sommer 2025 im Kabinett beschlossen, am 23.12.2025 trat es mit wenigen Ausnahmen in Kraft.   

 

Geothermie Beschleunigungsgesetz

Offiziell trägt das Paket den sehr langen Titel: „Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern sowie zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung“. Inhaltlich bündelt es ein neues Stammgesetz, das Geothermie-Beschleunigungsgesetz (GeoBG), sowie

Änderungen in mehreren Fachgesetzen (u. a. Berg-, Wasser- und Verfahrensrecht), um Zulassungen, Prüfungen und Rechtswege zu vereinfachen und zu verkürzen.  

 

Der politische Hintergrund ist klar: Wärme ist einer der größten Hebel im Klimaschutz,denn die Wärmeversorgung (Raumwärme, Warmwasser, Prozesswärme) macht rund 53% des gesamten Energieverbrauchs in Deutschland aus. Davon sind derzeit nur ca. 18 % aus erneuerbaren Energien.Damit der klimaneutrale Ausbau der Wärmeversorgung gelingt, muss der Wechsel auf erneuerbare Wärmequellen wie Erdwärme bzw. Geothermie, Umweltwärme und Abwärme schneller in Projektrealität übersetzt werden – in Netzen, Quartieren, Gewerbe und Gebäuden.

 

Geothermieanlagen Wärmepumpen und Wärmespeichern

Das GeoBG betrachtet die Wärmewende als System: Geothermieanlagen, Wärmepumpen (inkl. Großwärmepumpen), Wärmespeicher und Wärmeleitungen sollen zusammen gedacht und schneller genehmigt werden. Denn in der Praxis entscheidet nicht nur die Quelle, wie Tiefengeothermie, sondern auch:

 

  • ob Wärme effizient transportiert werden kann (Wärmenetze und Wärmeleitungen),
  • ob Lastspitzen über Speicher abgefedert werden (Kurz- und Saison-Wärmespeicherung),
  • ob Wärmepumpen zusätzliche Quellen erschließen (z.B. Flusswasser, Abwasser, Industrieabwärme, Luft) und die Wärmeversorgung flexibilisieren.  

 

Gerade Kommunen und Stadtwerke profitieren davon, wenn Wärmeprojekte nicht mehr an zähen Schnittstellen zwischen Behörden, Zuständigkeiten, Dokumenten und Fristen hängen bleiben.

 

Ausbau von Geothermieanlagen Wärmepumpen

Ziel ist ausdrücklich die Beschleunigung. Das heißt, weniger Wartezeiten, mehr verbindliche Taktung. Dafür arbeitet das Gesetz unter anderem mit:

 

  • digitalen Antragswegen und formal klareren Abläufen,
  • Fristenlogik (inkl. Vollständigkeitsprüfung, Rückmeldefristen, Höchstfristen),
  • gebündelten Zuständigkeiten und organisatorischen Rollen (z.B. Projektmanager bzw. Koordination),
  • einem verfahrensrechtlichen Turbo, der Projekte schneller bestandskräftig machen soll.  

 

Wichtig ist das, weil bei Geothermie-Projekten zwischen Exploration, Bohrplanung, Leitungsbau, Netzanschluss, Betrieb und Finanzierung viele Schritte liegen. Lange Zulassungsverfahren erhöhen Kosten, Risiken und hemmen Investitionen – gerade in kommunalen Vorhaben und industrieller Prozesswärme.

 

Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen

Das Gesetz ist ein Artikelgesetz, das heißt, es ändert neben dem neuen GeoBG weitere rechtliche Rahmenbedingungen, vor allem dort, wo Wärmeprojekte typischerweise hängen bleiben. Ein besonders sichtbares Element ist die Stärkung der Absicherung. Im politischen Verfahren wurde betont, dass Schadensfälle im Zusammenhang mit Geothermie, beispielsweise Bergschäden, organisatorisch und finanziell besser abgesichert werden sollen.  

 

Weitere rechtliche Rahmenbedingungen sind: 

 

  • Wasserrecht (Wasserschutzgebiete, wasserrechtliche Erlaubnisse, Grundwasser- und Trinkwasserbelange),
  • Verwaltungsprozessrecht (Rechtsschutz, Zuständigkeiten, Fristen),
  • sowie Regelungen rund um Leitungszulassungen und planungsrechtliche Fragen.

 

Klimaneutraler Ausbau der Wärmeversorgung

Zentraler Zielhorizont ist die Netto-Treibhausgasneutralität, in Deutschland politisch anvisiert bis 2045. Entsprechend ordnet das Gesetz die Vorhaben als priorisierte Infrastruktur ein: Anlagen und Infrastruktur zur geothermischen Wärme, Großwärmepumpen, Speicher und Wärmeleitungen werden, bis zur Zielerreichung, als Vorhaben von besonderem Gewicht behandelt. Mit dem GeoBG ist die Geothermie erstmals als „überragendes öffentliches Interesse“ eingestuft (§4) und damit auf gleicher Stufe wie zum Beispiel mit der Photovoltaik oder Windkraft.

 

Das ist zwar kein Freifahrtschein, aber es verschiebt die Abwägung. Das öffentliche Interesse an der Wärmewende muss nicht in jedem Verfahren neu begründet werden, sondern ist gesetzlich angelegt – relevant ist das vor allem für Abwägungen mit Natur, Artenschutz, Denkmalschutz oder anderen Belangen.  

 

Rahmenbedingungen für den klimaneutralen Wärmeausbau

In der Praxis treffen Wärmeprojekte auf ein Spannungsfeld. Klimaschutz und Versorgungssicherheit vs. Trinkwasserschutz, Naturschutz, Flächennutzung, Akzeptanz und kommunale Kapazitäten.

Genau deshalb ist das Thema Wasserversorgung so präsent. Branchenverbände haben im Gesetzgebungsverfahren zwar deutlich gemacht, dass eine Beschleunigung nötig ist, aber die Vorrangstellung der öffentlichen Wasserversorgung müsse klar und rechtssicher bleiben, gerade in Wasserschutzgebieten und Trinkwassereinzugsgebieten.

 

Das heißt, Projektträger, die Geothermie, Wärmepumpen oder Speicher planen, müssen Wasser- und Umweltthemen früh integrieren. Beispielhafte Themen dafür sind Standort, Untergrund, Monitoring, Sicherheits- und Absicherungskonzepte sowie gegebenenfalls Sachverständigen-Einbindung. Das reduziert Konflikte und stärkt die Genehmigungsfähigkeit.

 

Beschleunigung des Ausbaus

Was bringt die Beschleunigung konkret?

 

  1. Schneller zu Entscheidungen: Das Gesetz will Genehmigungsdauern reduzieren, indem es Abläufe stärker standardisiert, digitalisiert und Fristen sowie Rückmeldepflichten schärft.
  2. Weniger Instanzen-Zeitverlust: Für größere Vorhaben werden Rechtswege gestrafft, unter anderem durch erstinstanzliche Zuständigkeiten der Oberverwaltungsgerichte bei bestimmten Schwellen (beispielsweise Tiefengeothermie > 400 m und Großwärmepumpen ab einer bestimmten thermischen Leistung).
  3. Mehr Umsetzung in Kommunen: Verbände wie der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) bewerten das Gesetz als wichtigen Schritt bzw. Meilenstein für die kommunale Wärmewende, gerade für geothermiegestützte Fern- und Nahwärme und für die Wärmeplanung.

 

Wärmepumpen und Wärmespeicher sowie deren Funktionsweise

Ein wichtiger Punkt für die Systemintegration ist die Kopplung von Wärmespeichern an Netze und Quellen bzw. Senken. In der parlamentarischen Debatte wurde diesbezüglich unter anderem betont, dass Speicher sinnvollerweise im räumlich-funktionalen Zusammenhang mit Wärmequellen und Wärmesenken stehen sollen – also als Bestandteil eines Wärmenetz-Systems; Quelle → Leitung → Speicher → Verbraucher.  

 

Gerade in Kombination mit Großwärmepumpen kann der Betrieb solcher Speicher helfen, Strom- und Wärmesysteme besser zu verzahnen und die Wärmeversorgung zu sichern.

 

Was bedeutet das GeoBG für AKVO?

Für AKVO als Akteur im Geothermie- und Wärme-Kontext eröffnet das Geothermie Beschleunigungsgesetz vor allem eins: bessere Umsetzungsbedingungen. Wenn Fristen, digitale Verfahren, Bündelung von Zuständigkeiten und ein gestraffter Rechtsschutz greifen, können Potenzialanalysen, Projektentwicklung und Genehmigungsbegleitung schneller in Bau- und Betriebsphasen übergehen.

 

Inhaltlich lohnt es sich, Projekte früh systemisch aufzusetzen, also Wärmequellen, Netze, Speicher, Verbraucher, wasserrechtliche Sensibilität, Umweltschutz und Risikovorsorge in einem integrierten Konzept zu verbinden.  

 

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und lassen Sie uns gern konkret prüfen, wie AKVO in Ihren Projekten frühzeitig ein solches integriertes Geothermie- und Wärmekonzept aufsetzen kann. Wir sind für Sie da von der Potenzialanalyse bis zur genehmigungsfähigen Auslegung.

 

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie lautet die Formel für Geothermie?

Geothermie umfasst verschiedene physikalische Ebenen. Häufig genutzt werden:

 

  • Wärmemenge aus einem Wärmeträger, z. B. Wasser:
    Q = m · c · ΔT
    (Wärmemenge Q, Masse m, spezifische Wärmekapazität c, Temperaturdifferenz ΔT)
  • Wärmeleitung im Untergrund (Fourier):
    q = −k · ∇T
    (Wärmestromdichte q, Wärmeleitfähigkeit k, Temperaturgradient ∇T)

 

In der Projektpraxis werden diese Grundbeziehungen mit geologischen Modellen – Erdwärmepotential, Durchlässigkeiten, Reservoirparameter – kombiniert, also nicht nur Physik, sondern auch Geowissenschaft und Hydrogeologie.

 

Warum wird Geothermie in Deutschland nicht häufiger genutzt?

Geothermie wird in Deutschland genutzt, aber ihr Anteil an der gesamten Wärme im Verhältnis zum Potenzial ist noch klein. Gründe sind weniger eine fehlende Eignung, sondern typischerweise:

 

  • lange Genehmigungen und komplexe Zuständigkeiten,
  • hohe Anfangsinvestitionen und Fündigkeits-/Reservoirrisiken,
  • Konflikte mit Trinkwasserschutz und Akzeptanzfragen,
  • fehlende oder unzureichende Wärme-Infrastruktur (Netze, Speicher).

 

Genau hier setzt das GeoBG an, denn es soll Rahmenbedingungen verbessern, Verfahren straffen und Projekte insgesamt planbarer machen.  

 

Wird uns die Geothermie jemals ausgehen?

Im Sinne menschlicher Zeitskalen gilt Erdwärme als sehr langfristig verfügbar: Die Erde produziert, unter anderem durch radioaktiven Zerfall, Wärme im Inneren und speichert enorme Wärmemengen. Lokal kann ein Reservoir bei zu hoher Entnahme abkühlen, deshalb sind nachhaltige Förder- und Reinjektionskonzepte sowie Monitoring wichtig. Geothermie als Energiequelle geht in dem Sinne zwar nicht aus, aber Standorte müssen verantwortungsvoll bewirtschaftet werden.

 

Welche physikalischen Prinzipien stecken hinter der Geothermie?

Geothermie nutzt Wärmeleitung aus dem Erdinneren und konvektiven Wärmetransport durch zirkulierende heiße Fluide in tiefen Gesteinsschichten, deren Wärme über Wärmetauscher auf ein Heiz- oder Arbeitsmedium übertragen wird. Wärmepumpen heben diese meist relativ niedrigen Temperaturen mit einem geschlossenen Kältekreislauf auf ein höheres Niveau an, indem ein Arbeitsmittel Wärme aufnimmt, verdichtet und anschließend auf nutzbare Heiztemperaturen abgibt.